Wen betrifft das BFSG?
Das BFSG verpflichtet Betreiber von B2C Online-Shops und Websites mit elektronischem Geschäftsverkehr zur Umsetzung der Richtlinien.
Betroffen sind demnach
- Banken, Online-Banking, Bankdienstleistungen
- Personenbeförderungsdiensten im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr (ausgenommen ist hier nur der Regionalverkehr)
- Telekommunikationsdiensten
- Online-Shops und E-Commerce – auch wenn die verkauften Produkte selbst nicht in den Anwendungsbereich des BFSG fallen.
- Online-Terminbuchungen wie etwa Hotel- und Reisebuchungen oder Terminbuchungen.
Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen.
Was oft vergessen wird zu erwähnen, mit dem Einhalten der rechtlichen Anforderungen handeln Sie nicht nur gesetzeskonform, sondern tragen auch einen gesellschaftlichen Beitrag hin zu einer wünschenswerten Zukunft und profitieren von einer Erweiterung Ihrer Zielgruppe.
Informative Links zum Thema
BFSG:
WCAG:
EN 301549:
Prüfschritte EN 301549 Web (WCAG):
Tools zum Testen:
Extensions:
- WAVE Chrome, Firefox, and Edge Extensions (webaim.org)
- WCAG Color contrast checker als Chrome Erweiterung oder Desktop https://w3cag.com/
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